Vorbemerkung
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für unseren Geschäftsverkehr mit Ihnen. Sie bewirken, dass der Vertragsabschluss mit Ihnen und für Sie durch ein vorformuliertes Regelwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird. Geschäftsgegenstand ist der Nachweis und die Vermittlung von Immobilien zum Kauf und zur Miete aller Art.
§ 1 Vertraulichkeit
(1) Alle durch uns eingeholten und erteilten Informationen und Unterlagen, insbesondere unsere Objektnachweise sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung Domb Real Estate an Dritte weiter gegeben werden.
(2) Im Falle einer Zuwiderhandlung ist derjenige, welcher vorbezeichnete oder ähnliche Dokumente weiter gibt und daraufhin ein Hauptvertrag (Kauf- oder Mietvertrag) zustande kommt, zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe der Provision nach Maßgabe der ursprünglichen Vereinbarung verpflichtet.
§ 2 Datenschutz und Vorkenntnis
(1) Der Auftraggeber ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Domb Immobilien zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen dazu befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Falle der Vorkenntnis über ein Angebot der Domb Immobilien unverzüglich schriftlich binnen 7 Tagen nach Erhalt dies entsprechend unter Angabe der Quelle zu machen. Geschieht dies nicht so erkennt der Auftraggeber im Falle der erfolgreichen Vertragserbringung durch Domb Real Estate den entsprechenden Provisionsanspruch an.
§ 3 Haftungsbeschränkung
(1) Die von der Domb Immobilien weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne und ähnliches stammen von dem jeweiligen Veräußerer bzw. Vermieter des Objektes, sind unverbindlich und freibleibend. Eine Haftung für die Richtigkeit und/ oder Vollständigkeit der Angaben kann und wird von der Domb Immobilien nicht übernommen (werden).
(2) Es obliegt vor diesem Hintergrund unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
(3) Im Übrigen haftet die Domb Immobilien nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; insoweit diese Beschränkung nach dem Gesetz zulässig ist.
§ 4 Vertragsabschluss
(1) Der Provisionsanspruch eines Maklers und mithin der Domb Immobilien entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages in Gestalt von Kauf, Verkauf, Vermietung, Verpachtung, und der Einräumung von Vorkaufsrechten etc. Der Anspruch auf die Zahlung der Provision als Gegenleistung für den Nachweis der Gelegenheit des Abschlusses einen Kauf- oder Mietvertrages ist somit entstanden, sobald ein solcher Hauptvertrag zustande gekommen ist.
(2) Die Provision ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig und auf das Konto der Domb Immobilien zu zahlen.
(3) Sowohl die Höhe der Provision als auch die jeweilige Zahlung des Auftraggebers richtet sich nach dem Standort der Immobilie und der dort ortsüblichen Provision, insofern nicht in dem jeweiligen Angebot ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist. Bestandteil der Provision sind auch die Verkaufspreise für mitgekaufte Einrichtungen, Betriebsausstattungen, Ware, Firmenwerte sowie sonstige Verkäufer, die mit dem Objektverkauf bzw. der Objektvermietung durch Domb Immobilien eingeleitet, zusammenhängen.
§ 5 Doppeltätigkeit
Die Domb Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.
§ 6 Rückfragen
(1) Derjenige Eigentümer, welcher die Domb Immobilien damit betraut hat, dessen Objekt zu vermakeln, ist verpflichtet vor Abschluss eines beabsichtigen Hauptvertrages (Kauf- oder Mietvertrag) unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei der Domb Immobilien rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch die Tätigkeit der Domb Immobilien veranlasst worden ist.
(2) Im Falle einer Zuwiderhandlung der vorbezeichneten Verpflichtung eines Eigentümers, hat die Domb Immobilien einen Schadensersatzanspruch gegen diesen in Höhe des entgangenen Gewinns in Gestalt des eigentlichen Provisionsanspruchs.
§ 7 Folgegeschäfte
Ein Provisionsanspruch der Domb Immobilien besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäfts liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.
§ 8 Widerruf
(1) Sie haben – ausschließlich als Verbraucher – das Recht, den durch Herstellung des Erstkontaktes zustande gekommen (Makler-) Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage beginnend ab dem Tag des Vertragsschlusses.
(2) Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der
Domb Immobilien
Europa-Allee 37
60327 Frankfurt am Main
Tel: 0176-83078314
E-Mail: info@domb-re.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, ein Telefax oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Ein Muster-Widerrufsformular, welches jedoch nicht zwingend vorgeschrieben ist, finden Sie auf der Homepage www.domb-re.com oder als Anhang in der Bestätigungsmail zu Ihrer Anfrage. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(3) Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
(4) Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der den Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Maklervertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(5) Eine grundsätzliche Verpflichtung zur Leistungserbringung seitens Domb Real Estate besteht während der Widerrufsfrist nicht. Etwas anderes gilt dann, wenn der Auftraggeber freiwillig auf dessen Widerrufsrecht verzichtet. Entsprechende Musterdokumentation stellt Domb Real Estate gerne zur Verfügung.
§ 9 Gerichtstand
Als Gerichtsstand gilt Frankfurt am Main als vereinbart unter Kaufleuten. Es gilt deutsches Recht.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft; das gleiche gilt im Falle einer Lücke.
Stand: September 2018