Bei Trennung und Scheidung

Gemeinsame Immobilie —
faire Lösung.

Wenn sich Wege trennen, braucht es einen Wert, dem beide vertrauen. Wir ermitteln den Marktwert neutral, zeigen die Optionen und begleiten Sie beide diskret – auf Wunsch auch getrennt.

Neutralfür beide Seiten
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100%Diskret & kostenlos

Kostenlose, neutrale Werteinschätzung

Kostenlos · Unverbindlich · Rückmeldung in 24 Stunden

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Drei Wege für die gemeinsame Immobilie

Welche Lösung passt, hängt von Finanzierung, Familie und Zukunftsplänen ab.

Gemeinsam verkaufen

Der Erlös wird aufgeteilt, eine laufende Finanzierung abgelöst. Oft die klarste Lösung für einen Neuanfang.

Ein Partner übernimmt

Einer bleibt, der andere wird ausgezahlt. Entscheidend ist ein fairer Marktwert – und ob die Bank die Finanzierung auf eine Person überträgt.

Vermieten

Die Immobilie bleibt gemeinsames Eigentum und bringt Mieteinnahmen. Das setzt voraus, dass beide weiter gut zusammenarbeiten.

So begleiten wir Sie

Sachlich, vertraulich und mit gleichem Informationsstand für beide Seiten.

1

Erstgespräch

Gemeinsam oder getrennt – wie es für Sie passt.

2

Neutraler Marktwert

Nachvollziehbare Einschätzung als Grundlage für Ihre Vereinbarung.

3

Entscheidung

Sie entscheiden – gern in Abstimmung mit Ihren Anwälten.

4

Umsetzung

Verkauf oder Übertragung bis zum Notartermin.

Häufige Fragen

Wer entscheidet über den Verkauf, wenn beide im Grundbuch stehen?

Gehört die Immobilie beiden, müssen grundsätzlich beide dem Verkauf zustimmen. Gelingt keine Einigung, kann eine Teilungsversteigerung beantragt werden – mit meist deutlich schlechterem Ergebnis. Eine neutrale Bewertung hilft, das zu vermeiden.

Fallen beim Verkauf Steuern an?

Selbst genutztes Wohneigentum ist steuerfrei, wenn es im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst bewohnt wurde. Ist ein Partner ausgezogen, kann sich das ändern. Bitte klären Sie steuerliche Fragen vorab mit Ihrem Steuerberater.

Können Sie auch getrennt mit uns sprechen?

Ja. Beide Parteien erhalten dieselben Informationen und Zahlen. Wir kommunizieren sachlich und vertraulich.

Was passiert mit dem laufenden Kredit?

Beim Verkauf wird die Finanzierung in der Regel aus dem Kaufpreis abgelöst; eine Vorfälligkeitsentschädigung kann anfallen. Bei einer Übernahme durch einen Partner entscheidet die Bank, ob sie den Kredit überträgt.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

Sprechen Sie direkt mit uns

Sie erreichen Tomer Alon Domb persönlich – auf Deutsch, Englisch oder Hebräisch.

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