Ratgeber für Eigentümer

Immobilie in Frankfurt verkaufen –
ohne anzureisen.

Viele unserer Mandanten leben in Tel Aviv, New York oder Zürich. Ein Verkauf ihrer Frankfurter Immobilie ist trotzdem ohne eine einzige Reise möglich – mit der richtigen Vollmacht und einem Ansprechpartner vor Ort.

Von Tomer Alon Domb · 29. September 2026 · 6 Min. Lesezeit

Diesen Beitrag gibt es auch auf Englisch und Hebräisch.

Notarielle Vollmacht und Apostille

Ein Immobilienkaufvertrag muss in Deutschland notariell beurkundet werden. Sie müssen dafür aber nicht selbst beim Notar in Frankfurt erscheinen. Üblich sind zwei Wege:

Welche Variante für Sie passt, stimmen wir vorab mit dem beurkundenden Notar ab. Wichtig: Beginnen Sie früh – Termine bei Konsulaten und die Apostille brauchen Vorlauf.

Der Ablauf Schritt für Schritt

  1. Erstgespräch per Telefon oder Video – auf Deutsch, Englisch oder Hebräisch.
  2. Besichtigung und Bewertung vor Ort durch uns; Sie erhalten Fotos und eine schriftliche Einschätzung.
  3. Unterlagen: Grundbuchauszug, Energieausweis, bei vermieteten Objekten Mieterliste und Mietverträge. Vieles können wir mit Ihrer Vollmacht anfordern.
  4. Vermarktung – öffentlich oder diskret an unser Investorennetzwerk.
  5. Notartermin mit Vollmacht oder Genehmigung; der Notar übersendet Ihnen den Vertragsentwurf vorab.
  6. Übergabe durch uns vor Ort, inklusive Protokoll, Zählerständen und Schlüsseln.

Sie leben im Ausland und denken über einen Verkauf nach?

Wir besichtigen Ihre Immobilie in Frankfurt für Sie und melden uns mit einer Einschätzung – kostenlos.

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Steuern: Deutschland und Ihr Wohnsitzland

Mit Ihrer Frankfurter Immobilie sind Sie in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Ein Verkaufsgewinn ist in Deutschland steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen (Details: Spekulationsfrist & Steuern). Ihr Wohnsitzland kann den Gewinn ebenfalls erfassen; Doppelbesteuerungsabkommen regeln, wie eine doppelte Belastung vermieden wird. Bitte stimmen Sie sich mit einem Steuerberater in Deutschland und in Ihrem Wohnsitzland ab – gern nennen wir Ihnen erfahrene Ansprechpartner.

Kaufpreiszahlung ins Ausland

Der Kaufpreis wird nach Fälligkeitsmitteilung des Notars gezahlt – direkt auf Ihr Konto, auch im Ausland, nachdem eventuelle Grundschulden abgelöst sind. Planen Sie Bankgebühren und Wechselkurse ein und informieren Sie Ihre Bank über den erwarteten Zahlungseingang.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: September 2026.

Häufige Fragen

Muss ich für den Verkauf nach Deutschland reisen?

Nein. Mit einer beglaubigten Vollmacht oder einer nachträglichen Genehmigung ist der gesamte Verkauf ohne Anreise möglich.

In welcher Sprache erfolgt die Betreuung?

Auf Deutsch, Englisch oder Hebräisch – ganz wie Sie möchten. Der notarielle Vertrag ist in deutscher Sprache; bei Bedarf wird ein Dolmetscher oder eine Übersetzung hinzugezogen.

Was kostet mich der Verkauf?

Beim Verkauf von Mehrfamilienhäusern und Anlageobjekten trägt der Käufer die Provision – für Sie entstehen keine Maklerkosten. Bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern gilt die gesetzliche Teilung zwischen Käufer und Verkäufer.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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