Ratgeber für Eigentümer

Mehrfamilienhaus verkaufen:
Spekulationsfrist & Steuern

Wer ein Mehrfamilienhaus verkauft, fragt sich zuerst: Was bleibt nach Steuern übrig? Die gute Nachricht: Für private Eigentümer ist der Verkauf nach zehn Jahren in der Regel steuerfrei. Die Details entscheiden.

Von Tomer Alon Domb · 29. September 2026 · 7 Min. Lesezeit

Die zehnjährige Spekulationsfrist

Private Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken sind nach § 23 EStG steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen. Maßgeblich sind jeweils die Daten der notariellen Kaufverträge. Liegt Ihr Kauf also mehr als zehn Jahre zurück, ist der Gewinn aus dem Verkauf Ihres vermieteten Mehrfamilienhauses in der Regel steuerfrei.

Eine Ausnahme gilt für selbst genutzte Immobilien: Wer die Wohnung oder das Haus im Verkaufsjahr und in den beiden Vorjahren selbst bewohnt hat, verkauft auch innerhalb der zehn Jahre steuerfrei. Bei einem Mehrfamilienhaus betrifft das nur die selbst genutzte Wohnung – die vermieteten Einheiten bleiben an die Zehnjahresfrist gebunden.

Wie der Veräußerungsgewinn berechnet wird

Verkaufen Sie innerhalb der Frist, wird der Gewinn mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Vereinfacht gilt:

Gerade der AfA-Effekt wird oft unterschätzt: Wer über Jahre abgeschrieben hat, versteuert bei einem Verkauf innerhalb der Frist auch diese Beträge.

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Vorsicht: gewerblicher Grundstückshandel

Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte kauft und wieder verkauft, kann nach der Rechtsprechung als gewerblicher Grundstückshändler gelten – mit der Folge, dass Gewinne unabhängig von der Zehnjahresfrist gewerbesteuer- und einkommensteuerpflichtig werden. Als Objekt zählt dabei jede selbstständig veräußerbare Einheit, also auch jede einzelne Eigentumswohnung. Wer ein Mehrfamilienhaus in Wohnungen aufteilt und einzeln verkauft, sollte das deshalb vorher steuerlich prüfen lassen.

Geerbte und geschenkte Immobilien

Bei einer Erbschaft oder Schenkung tritt der neue Eigentümer in die Fristen seines Vorgängers ein. Hat der Erblasser das Haus vor mehr als zehn Jahren gekauft, ist ein Verkauf durch die Erben in der Regel ebenfalls steuerfrei. Unabhängig davon kann Erbschaft- oder Schenkungsteuer anfallen. Mehr dazu in unserem Beitrag Mehrfamilienhaus in der Erbengemeinschaft verkaufen.

Immobilien in einer GmbH

Die Zehnjahresfrist gilt nur für Privatpersonen. Gehört das Mehrfamilienhaus einer GmbH, sind Veräußerungsgewinne grundsätzlich körperschaft- und gegebenenfalls gewerbesteuerpflichtig. Ob ein Verkauf des Objekts oder der Gesellschaftsanteile günstiger ist, sollte Ihr Steuerberater vorab prüfen.

Weitere Kosten beim Verkauf

KostenartWer trägt sie üblicherweise?
Grunderwerbsteuer (Hessen: 6 %)Käufer
Notar und Grundbuchüberwiegend Käufer; Löschung alter Grundschulden: Verkäufer
Maklerprovision bei DOMB für MehrfamilienhäuserKäufer (5,95 % inkl. MwSt.)
Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger KreditablösungVerkäufer
EnergieausweisVerkäufer

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: September 2026.

Häufige Fragen

Ist der Verkauf eines Mehrfamilienhauses nach zehn Jahren immer steuerfrei?

Für Privatpersonen in der Regel ja, sofern kein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt. Gehört das Haus einer GmbH, gilt die Frist nicht.

Zählt beim Erbe das Kaufdatum des Erblassers?

Ja. Erben treten in die Fristen des Erblassers ein. Liegt dessen Kauf mehr als zehn Jahre zurück, ist der Verkauf grundsätzlich steuerfrei.

Kann ich die Maklerprovision steuerlich absetzen?

Bei einem steuerpflichtigen Verkauf mindern von Ihnen getragene Verkaufskosten den Veräußerungsgewinn. Beim Verkauf von Mehrfamilienhäusern über DOMB trägt ohnehin der Käufer die Provision.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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