Für Eigentümer mit Sanierungsbedarf

Sanierungsstau? —
Verkaufen wie gesehen.

Dach, Fassade, Heizung, Leitungen: Nicht jeder Eigentümer will oder kann Hunderttausende investieren. Für renovierungsbedürftige Objekte gibt es gezielt suchende Käufer – wir kennen sie.

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Warum ein Verkauf „wie gesehen" oft die bessere Wahl ist

Sanieren lohnt sich nicht für jeden Eigentümer.

Kein Kapitalbedarf

Sie müssen keine Kredite aufnehmen, keine Handwerker koordinieren und kein Bauzeitrisiko tragen.

Erfahrene Käufer

Investoren und Projektentwickler kaufen gezielt Objekte mit Potenzial – und kalkulieren die Sanierung selbst.

Klare Verhältnisse

Bekannte Mängel werden offen benannt. Der notarielle Kaufvertrag enthält üblicherweise einen Haftungsausschluss – ausgenommen arglistig verschwiegene Mängel.

Heizungsgesetz (GEG) – was beim Verkauf wichtig ist

Keine sofortige Austauschpflicht

Eine funktionierende Heizung darf grundsätzlich weiter betrieben werden. Pflichten ergeben sich vor allem beim Einbau neuer Heizungen und bei bestimmten sehr alten Kesseln.

Pflichten beim Eigentümerwechsel

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern muss ein neuer Eigentümer bestimmte Nachrüstpflichten innerhalb von zwei Jahren erfüllen, etwa die Dämmung der obersten Geschossdecke. Käufer kalkulieren das ein.

Energieausweis ist Pflicht

Beim Verkauf muss ein gültiger Energieausweis vorliegen, spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden, und die Kennwerte gehören ins Inserat. Wir kümmern uns darum.

So gehen wir vor

Ehrlich, schnell und ohne Verpflichtung für Sie.

1

Besichtigung

Wir nehmen den Zustand realistisch auf – ohne Beschönigung.

2

Bewertung

Marktwert unter Berücksichtigung des Sanierungsbedarfs.

3

Käuferauswahl

Investoren, die Sanierungsobjekte gezielt suchen und finanzieren können.

4

Notar

Kaufvertrag mit klaren Regelungen zum Zustand der Immobilie.

Häufige Fragen

Lohnt sich eine Sanierung vor dem Verkauf?

Selten vollständig. Kleinere Maßnahmen wie Entrümpelung oder Reinigung können sich lohnen; große Investitionen holen Eigentümer beim Verkauf häufig nicht vollständig zurück. Wir rechnen das für Ihr Objekt ehrlich durch.

Muss ich meine alte Heizung vor dem Verkauf austauschen?

In der Regel nein. Eine funktionierende Heizung darf grundsätzlich weiter betrieben werden. Bestimmte über 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel unterliegen jedoch einer Austauschpflicht – das prüfen wir mit Ihnen.

Wie gehe ich mit bekannten Mängeln um?

Offen. Bekannte wesentliche Mängel sollten Käufern mitgeteilt werden – das schützt Sie. Der übliche Haftungsausschluss im Kaufvertrag gilt nicht für arglistig verschwiegene Mängel.

Gibt es für Mehrfamilienhäuser mit Sanierungsstau überhaupt Käufer?

Ja. Viele Kapitalanleger suchen gezielt Objekte mit Wertsteigerungspotenzial. Entscheidend ist ein realistischer Preis, der den Sanierungsaufwand berücksichtigt.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

Sprechen Sie direkt mit uns

Sie erreichen Tomer Alon Domb persönlich – auf Deutsch, Englisch oder Hebräisch.

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