Für Erben und Erbengemeinschaften

Immobilie geerbt —
und jetzt?

Verkaufen, vermieten oder einen Miterben auszahlen: Wir ermitteln den Marktwert, ordnen die Optionen und begleiten Sie und Ihre Miterben diskret bis zum Notartermin.

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Kostenlose Werteinschätzung für Erben

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Drei Wege – wir zeigen Ihnen, welcher passt

Jede Erbschaft ist anders. Wir rechnen die Optionen für Ihre Immobilie durch.

Verkaufen

Klarer Schnitt, der Erlös wird unter den Erben aufgeteilt. Auf Wunsch diskret über unser Investorennetzwerk – ohne öffentliches Inserat.

Vermieten

Die Immobilie bleibt in der Familie und bringt laufende Einnahmen. Wir übernehmen Mietersuche und auf Wunsch die Verwaltung.

Miterben auszahlen

Ein Erbe übernimmt die Immobilie. Grundlage ist ein fairer, nachvollziehbarer Marktwert, den alle Beteiligten akzeptieren.

So begleiten wir Erben

Diskret, geduldig und mit Rücksicht auf die familiäre Situation.

1

Erstgespräch

Wir hören zu und klären Ihre Situation, gern auch gemeinsam mit den Miterben.

2

Marktwert

Fundierte Einschätzung als neutrale Grundlage für Ihre Entscheidung.

3

Einigung

Wir zeigen Optionen und Zahlen transparent – für alle Beteiligten gleich.

4

Umsetzung

Verkauf, Vermietung oder Übertragung bis zum Notartermin.

Häufige Fragen

Müssen alle Erben einem Verkauf zustimmen?

Ja. In einer Erbengemeinschaft können die Erben über die Immobilie grundsätzlich nur gemeinsam verfügen. Können sich die Beteiligten nicht einigen, droht im Extremfall eine Teilungsversteigerung – meist mit deutlich niedrigerem Erlös. Eine neutrale Wertermittlung ist oft der erste Schritt zur Einigung.

Kann ich verkaufen, bevor das Grundbuch umgeschrieben ist?

Für den Verkauf müssen Sie Ihre Erbfolge nachweisen, in der Regel durch Erbschein oder notarielles Testament. Die Einzelheiten zum Ablauf klärt der Notar. Die Berichtigung des Grundbuchs ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall in der Regel gebührenfrei.

Reicht Ihre Wertermittlung für das Finanzamt?

Unsere kostenlose Marktwerteinschätzung ist eine fundierte Grundlage für Ihre Entscheidung und für Gespräche unter Miterben. Für die Erbschaftsteuer kann ein Gutachten eines Sachverständigen erforderlich sein – auf Wunsch nennen wir Ihnen qualifizierte Gutachter.

Was passiert mit bestehenden Mietern?

Mietverträge gehen auf die Erben über und bleiben auch bei einem Verkauf bestehen. Vermietete Mehrfamilienhäuser sind für unsere Kapitalanleger oft besonders interessant.

Was kostet Ihre Unterstützung?

Erstgespräch und Marktwerteinschätzung sind kostenlos und unverbindlich. Beim Verkauf von Mehrfamilienhäusern und Anlageobjekten trägt der Käufer die Provision; bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern gilt die gesetzliche Teilung zwischen Käufer und Verkäufer. Steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

Sprechen Sie direkt mit uns

Sie erreichen Tomer Alon Domb persönlich – auf Deutsch, Englisch oder Hebräisch.

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